Die Rakete 8K14 konnte mit Kernsprengköpfe (269A - 5 kt , 10 kt, RA 17 - 300 kt) bestückt werden, über die die DDR zu keinem Zeitpunkt die Verfügungsgewalt besaß. Im Kriegsfall konnten die Trägermittel (8K14) entsprechend der operativen Planung des Vereinten Oberkommandos der Armeen des Warschauer Vertrages mit Kernsprengköpfen bestückt werden. Zur Sicherung der Kontrolle über evtl. zugeführte o.g. Gefechtsköpfe befand sich ständig ein Vertreter der Sowjetischen Streitkräfte in der 3. RBr. Dies waren:
- 1975 - 1978
Oberst Beljanin, Lew Alexandrowitsch
1978 - 1981 Oberst Kobsow, Gennadi Sacharowitsch
1981 - 1986 Oberst Mastschenko, Waleri
- 1986 - 1989
Oberst Garus, Nikolai
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